Sie sind nur dann gebührenberechtigt, wenn der Kunde eindeutig als von Ihnen vermittelt verifiziert wurde oder wenn der Kunde ausdrücklich darum bittet, Ihnen zugeordnet zu werden. Wenn der Name oder die Kontaktdaten des Kunden bereits zuvor über eine andere Partei an uns weitergeleitet wurden, besteht kein Anspruch auf Gebühren.
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